Kitchen Impossible
Dies ist die Fortsetzung des ersten Posts.
Hier geht es um die Abholung der Küche, wie unter Punkt 2 des Scheidungsprotokolls zur Trennung des Hausrats festgehalten.
- Die Eheleute sind sich einig, dass nachfolgend genannte Positionen aus der als Anlage zum Protokoll genommenen und allen Beteiligten zur Verfügung stehenden Auflistung des Antragstellers bis spätestens 31.5.2026 der Ehefrau zur alleinigen Nutzung übergeben werden.
Die Ehefrau verpflichtet sich, die vorbezeichneten Gegenstände bis zu diesem Zeitpunkt am Ort der Ehewohnung abzuholen; der Ehemann verpflichtet sich, diese auf Nachricht spätestens 1 Woche zuvor zur Abholung bereitzustellen. Die Ehefrau wird die vorbezeichneten und bereitgestellten Gegenstände in einem Zuge abholen/abholen lassen. Es handelt sich im Konkreten um folgende Gegenstände:
Positionen (der Liste des Antragstellers) 4, 80, 81, 94, 95, 96, 99, 106, 110 und 112 sowie 3 Kisten Deko (Foto letzte Seite Hefter) und 18 Kisten persönlicher Gegenstände der Ehefrau (derzeit gelagert im Stil gelegten Pool der Ehewohnung, abgedeckt und beheizt). - Es besteht ebenfalls Einigkeit, dass die Einbauküche zu Position 1 der unter 1. bezeichneten Liste der Ehefrau zur alleinigen Nutzung übergeben wird. Die Ehefrau verpflichtet sich, die Einbauküche bis spätestens 31.5.2026 zu demontieren und abzuholen bzw. demontieren und abholen zu lassen. Sie wird dem Ehemann spätestens eine Woche zuvor Bescheid geben. Der Ehemann verpflichtet sich insoweit, den Zugang zur Wohnung der Ehefrau bzw. ihren Erfüllungsgehilfen zu ermöglichen.
- Sollte die Ehefrau ihrer Verpflichtung zu Ziffern 1 und 2 nicht fristgemäß nachkommen, so ist der Ehemann nach Ablauf des 31.5.2026 berechtigt, die vorbezeichneten Haushaltsgegenstände zukünftig allein zu nutzen. Ein Zahlungsausgleich erfolgt in diesem Fall nicht.
Folgende E-Mail erreichte mich am 14.05.2026 - 17:50 Uhr:
Hallo Ex-Ehemann,
hiermit teile ich dir mit, dass die Demontage und Abholung der Küche im Kadettenweg 55 am Donnerstag, den 21.05.26, stattfinden wird. Beginn der Arbeiten ist um 11:00 Uhr. Die Küche wird durch mich sowie meine beauftragten Helfer abgebaut und abtransportiert.
Ich bitte dich, mir den Termin entsprechend zu bestätigen. Mit der Terminbestätigung wird außerdem bestätigt, dass ein reibungsloser Ablauf des Ausbaus gewährleistet wird.
Es wird zugesichert, dass sämtliche für den Ausbau erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich Strom- und Wasseranschlüssen entweder bereits vor Beginn des Ausbaus vorgenommen wurden oder während des Ausbaus ungehindert ermöglicht werden. Insbesondere wird gewährleistet, dass:
- die betreffenden Stromkreise für Herd und Kochfeld während des Ausbaus abgeschaltet werden,
- Wasseran- und -abschlüsse vor dem Ausbau von Spüle und Geschirrspüler geschlossen werden,
- das Wasser für die Dauer dieser Arbeiten abgestellt werden kann,
- der Zugang zu sämtlichen erforderlichen Räumen und Anschlüssen, einschließlich Sicherungskasten sowie Hauptwasserhahn für Warm- und Kaltwasser, uneingeschränkt möglich ist.
Weiterhin wird gewährleistet, dass der uneingeschränkte Zugang zur Wohnung sowie zu sämtlichen für den Ausbau, die Demontage und den Abtransport erforderlichen Bereichen während der gesamten Dauer der Arbeiten möglich ist. Hierzu gehören insbesondere Flure, Treppenhaus, Hauseingang, Hof- bzw. Zufahrtsbereiche, Be- und Entladebereiche sowie sämtliche Wege, die für den Abtransport der Küchenteile erforderlich sind.
Es ist sicherzustellen, dass keine Räume verschlossen, keine Zugänge blockiert, keine Küchenteile entfernt, zurückgehalten oder anderweitig dem Ausbau entzogen werden. Ebenso ist sicherzustellen, dass ausreichend Platz zum Abbau, Tragen und Abtransport der Küchenteile vorhanden ist.
Sollten einzelne Anschlüsse, Verschraubungen, Verklebungen, Silikonfugen, Arbeitsplatten, Elektrogeräte oder sonstige Bestandteile der Küche nur mit erhöhtem Aufwand gelöst oder entfernt werden können, ist dies ebenfalls ungehindert zu ermöglichen. Etwaige Rückbau-, Verschluss- oder Sicherungsmaßnahmen an offenen Anschlüssen oder Befestigungspunkten dürfen den Ausbau und Abtransport der Küche nicht behindern.
Kleinere, durch die Demontage bedingte Schäden an Wänden, Tapeten, Putz, Bohrlöchern, Silikonfugen oder Befestigungspunkten sind als übliche und technisch nicht vollständig vermeidbare Folgen eines ordnungsgemäßen Küchenausbaus hinzunehmen. Ebenso wie Verschmutzungen im Treppenhaus.
Ich erwarte, dass du die für den Ausbau erforderlichen Maßnahmen durch die Vermieter A. und B. schriftlich bestätigen lässt.
Es wird erwartet, dass sämtliche Arbeiten ohne Störungen, Behinderungen oder sonstige Hindernisse durchgeführt werden können. Sollte es zu Störungen kommen oder sollten Umstände geschaffen werden, die den Ausbau behindern, verzögern oder unmöglich machen, werden hieraus entstehende Schadensersatzforderungen geltend gemacht. Dazu gehören insbesondere zusätzliche Kosten durch längere Arbeitszeiten der Helfer, verlängerte Anmietung eines Transporters, zusätzliche Helferkosten oder notwendige weitere Termine.
Ex-Ehefrau
Daraufhin meine Antwort am 15.05.2025 - 14:26 Uhr
Hallo Ex-Ehefrau,
den von dir genannten Termin am 21.05.2026 kann ich nicht ermöglichen.
Ich befinde mich in den Tagen davor mit unserem Sohn im Krankenhaus und muss die dadurch entstehenden Fehlzeiten sowie die bereits angefallenen Arbeitsausfälle im Zusammenhang mit der Abholung der persönlichen Gegenstände vom 13.05.2026 im Anschluss beruflich ausgleichen. Durch den Krankenhausaufenthalt ist es zudem nicht möglich, die Küchenschränke vollständig auszuräumen oder die Küche entsprechend vorzubereiten.
Zusätzlich bestehen vom 27.05. bis 28.05.2026 bereits fest eingeplante berufliche Verpflichtungen mit angemeldeter Arbeitszeitverschiebung.
Da der Ausbau der Küche eine abgestimmte Durchführung erfordert, bitte ich um Benennung alternativer Termine.
Der Zugang wird im erforderlichen Umfang zur Küche sowie zum angrenzenden Bad ermöglicht. Eine Nutzung weiterer Räume der Wohnung ist hierfür nicht vorgesehen.
Hinsichtlich möglicher Arbeiten an Strom-, Wasser- oder sonstigen Anschlüssen gehe ich davon aus, dass diese durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte durchgeführt werden. Die hierfür erforderlichen Abstimmungen mit dem Hauseigentümer sind eigenständig und schriftlich vorzunehmen. Der erforderliche Zugang wird im Rahmen der Durchführung ermöglicht.
Der Hauseigentümer hat zudem mitgeteilt, dass die geltenden Haus- und Nutzungsregelungen einzuhalten sind.
Herr "X Y" unterliegt einem bestehenden Haus- und Grundstücksverbot. Ein Betreten des Grundstücks oder der Wohnräume ist daher nicht gestattet. Bitte berücksichtige dies bei der Auswahl der eingesetzten Helfer.
Etwaige Verschmutzungen oder Schäden, die im Rahmen der Demontage oder des Abtransports entstehen, sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durch die jeweils verantwortlichen Personen zu beseitigen bzw. zu regulieren.
Etwaige weitere organisatorische Abstimmungen hinsichtlich Zugang, Abläufen oder Schutzmaßnahmen sind zwischen den beteiligten Personen zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ex-Ehemann